Leistungen

Meine Leistungen werden sowohl online als auch in Präsenz,
im Einzel- sowie im Gruppensetting angeboten. 

I also offer psychotherapy and counseling in English.

日本語でのセラピーやカウンセリングも可能です。

Psychotherapie

Ich behandle alle psychischen Krankheitsbilder, u.a. Anpassungsstörungen, Depressionen, Ängste, OCD (Zwänge), Trauma(-folgestörungen), Sucht und Substanzmissbrauch, Störungen der Impulskontrolle, Borderline-Störung, Narzissmus, weitere Persönlichkeitsstörungen.

Es kommen kognitive, emotions- und bedürfnisorientierte sowie achtsamkeitsbasierte Methoden zum Einsatz, die wissenschaftlich fundiert sind.

Psychologische Beratung und Selbsterfahrung

Nicht immer ist ein psychisches Leiden krankheitswertig und kann trotzdem starke Belastungen hervorrufen. Identitätskrisen, Beziehungskrisen, Trennungen, traumatische Erfahrungen, Mobbing, Konflikte am Arbeitsplatz, schwierige Familiendynamiken sind einige Beispiele, in denen das psychische Wohlbefinden leiden kann. Hier hilft die psychologische Beratung, um Konflikte zu bewältigen, wieder mehr zu sich zu finden und neue Perspektiven zu gewinnen.

Die Selbsterfahrung dient einer vertieften Einsicht in die eigene Persönlichkeit und Entfaltungsmöglichkeit.

Paartherapie

In jeder Beziehung gibt es Höhen und Tiefen. Manchmal können Konflikte, Kommunikationsprobleme oder Veränderungen im Leben die Partnerschaft belasten. Wenn Sie sich in einer solchen Phase befinden, kann eine Paartherapie helfen, Klarheit zu gewinnen und neue Wege zu finden - gemeinsam und/oder einzeln. Ich begleite Sie darin, auf die Paardynamik aus einer neuen Perspektive heraus zu schauen - lassen Sie sich überraschen, welche Ressourcen in Ihnen und in Ihrer Beziehung stecken.


Kosten und Umfang

Eine ambulante Psychotherapie findet in der Regel wöchentlich statt und es werden 24 Sitzungen als Kurzzeittherapie und bis zu 80 Sitzungen als Langzeittherapie bewilligt (à 50 min.). Davor werden bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt, in denen unter anderem die Anamnese und Therapieplanung stattfindet sowie die Frage nach der gegenseitigen Passung geklärt wird.

Das Honorar für Psychotherapie wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt. Seit dem 01.07.2024 besteht eine neue Abrechnungsempfehlung, die in meiner Praxis angewendet wird. Informationen zur GOP und der neuen Abrechnungsempfehlung finden Sie auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

 

Selbstzahler*in

Wenn Sie sich für die Selbstzahlung entscheiden, kann die Therapie ohne Formalitäten und Wartezeiten beginnen, sofern ich freie Kapazitäten in meiner Praxis habe. Vorteilhaft ist zudem, dass Sie eine Therapie durchführen können, ohne dass diese aktenkundig wird. Auch der Umfang und der Rhythmus können variieren.

Die Paartherapie sowie die Beratung sind Selbstzahlerleistungen und werden von den Krankenversicherungen nicht erstattet.

 

Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung (PKV) und/oder Beihilfe

In der Regel werden die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe zumindest anteilig übernommen. Bitte klären Sie vorab folgende Fragen mit der PKV/Beihilfe:

  • Ist die ambulante Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten?
  • Falls ja, wie viele Therapiesitzungen im Jahr werden erstattet?
  • Wieviel % der Kosten werden von der PKV übernommen?
  • Welche Unterlagen benötigt die PKV für die Antragstellung?

 

 
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Ich führe eine Privatpraxis und besitze keinen Kassensitz, d.h. ich habe keinen vertragsärztlichen Versorgungsauftrag und kann nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. Eine Kostenübernahme durch die GKV ist demnach nur mithilfe des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich. Kontaktieren Sie mich bei Fragen, ich werde Sie in diesem Prozess begleiten.


Versicherte der Krankenkasse BKK mkk – meine krankenkasse

Auch als gesetzlich versicherte Person können Sie in meiner Praxis unkompliziert – ohne Kostenerstattungsverfahren – eine Psychotherapie starten, wenn Sie bei der mkk versichert sind. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen, da ich einen Selektivvertrag mit der mkk abgeschlossen habe.

 

Heilfürsorge für Bundeswehrsoldaten und -soldatinnen sowie Bundespolizisten und -polizistinnen

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat sowohl mit dem Bundesministerium der Verteidigung als auch mit dem Bundesinnenministerium eine Vereinbarung geschlossen, nach der eine psychotherapeutische Behandlung dieser Berufsgruppen in Privatpraxen möglich ist. Soldatinnen und Soldaten benötigen eine durch den Truppenarzt ausgestellte Kostenübernahmeerklärung (BW 2218).